Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, Volkszeitung 20. Februar 1923
Die Volkszeitung berichtet über die Verhaftung des Oberbürgermeisters Dr. Emil Köttgen am 19. Februar und die darauffolgenden Ereignisse. Nach der Verhaftung begaben sich die zusammenberufenen Fraktionsführer der Düsseldorfer Stadtverordneten-Versammlung mit dem Beigeordneten Geusen zur Besatzungsbehörde, um Protest zu erheben. In einer Unterredung nannte General Simon den Fraktionsführern die Gründe für die Ausweisung Köttgens.
Der Düsseldorfer
Oberbürgermeister verhaftet
Montagnachmittag kurz vor 4 Uhr wurde Oberbürgermeister
Dr. Köttgen in seinem Dienstzimmer von französischen Offi-
zieren verhaftet. Die Verhaftung kam nicht unerwartet, denn in
der Woche vorher war dem Oberbürgermeister von der Be-
satzungsbehörde bereits mitgeteilt worden, daß er entweder die
Befehle der Besatzung ausführen müsse, oder aber er werde ver-
haftet, vor ein Kriegsgericht gestellt, bestraft und ausgewiesen.
Auf diese vorherige Mitteilung ist es wohl auch zurückzuführen,
daß zurzeit [sic!] der Verhaftung und vorher schon die bürgerlichen
Fraktionsführer und nahezu sämtliche Beigeordnete im Ober-
bürgermeisterzimmer anwesend waren. Wenn es daher in dem
anscheinend vom städt.[ischen] Presseamt der bürgerlichen Presse mit-
geteilten Bericht heißt, der Oberbürgermeister sei aus einer
Fraktionsführersitzung verhaftet worden, so trifft das wohl nicht
zu, denn der Fraktionsvorstand der stärksten Rathausfraktion,
der Vereinigten Sozialdemokratischen Partei, war zu einer
solchen Sitzung nicht eingeladen.
Nach der Verhaftung wurden dann durch den ersten Vertreter
des Oberbürgermeisters, Herrn Beigeordneten Geusen, die
Fraktionsführer zu einer Besprechung, zusammenberufen.
Beigeordneter Geusen als Vertreter der Verwaltung und die
Fraktionsführer begaben sich hierauf zur Besatzungsbehörde zum
General Simon, um Protest gegen die Verhaftung zu erheben.
General Simon teilte den Fraktionsführern mit, daß die Ver-
haftung erfolgt sei, um die Ausweisung des Oberbürgermeisters
durchzuführen. Der Oberbürgermeister werde nach Wesel ge-
bracht werden und dort auf freien Fuß gesetzt, von dort aus
könne er sich ins unbesetzte Gebiet begeben wohin er wolle. Vor
ein Kriegsgericht wird demnach Dr. Köttgen nicht gestellt
werden.
Als Gründe der Ausweisung führte General Simon im
wesentlichen folgendes an: Die Ausweisung sei erfolgt, weil der
Oberbürgermeister ihm von der Besatzungsbehörde übermittelte
Befehle nicht ausgeführt und statt dessen die nichtausgeführten
Befehle an die Düsseldorfer Zeitungen weitergegeben habe mit
dem Bericht, daß er deren Ausführung abgelehnt habe. Weiter
habe der Oberbürgermeister nicht verhindert, daß die durch
einen unglücklichen Zufall erfolgte Tötung des Kindes am Bilker
Bahnhof in tendenziöser Weise gegen die Besatzung aus-
geschlachtet worden sei. Als weitere Verfehlungen werden dem
Oberbürgermeister von der Besatzungsbehörde angerechnet die
Vorgänge anläßlich der Beamtendemonstration am 25. Januar
insbesondere vor dem Hause des General Simon. Ob-
wohl der General berechtigt gewesen sei, gegen die De-
monstranten vor seiner Wohnung militärisch einzuschrei-
ten, habe er dies unterlassen und größte Zurückhal-
tung geübt, er habe aber zum mindesten erwartet, daß
sich Oberbürgermeister Dr. Köttgen wegen dieser Vorgänge bei
ihm entschuldigt habe. Das sei jedoch nicht geschehen. Von den
Fraktionsführern und den Vertretern der Verwaltung
wurde erwidert, daß der Oberbürgermeister nur seine volle
Pflicht getan und auch die auf die Beamtendemonstration fol-
genden Vorgänge streng mißbilligt habe.
Zum Schluß der Unterredung versprach General Simon den
Fraktionsführern, nochmals mit General Degoutte wegen der
Rückgängigmachung der Ausweisung des Oberbürgermeisters
Rücksprache zu nehmen, er glaube aber nicht, den Herren irgend-
welchen Erfolg dieser Aussprache versprechen zu können. Damit
war die Unterredung zu Ende.
Heute mittag 12 Uhr wird eine dringlich einberufene
Stadtverordnetensitzung zu der durch die Verhaftung
des Oberbürgermeisters geschaffenen Lage Stellung nehmen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Düsseldorf (20. Februar 2023). 20. Februar 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 12. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/aemi