Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 10. August 1923
Solingen und die erneute Verkehrssperre: Für den grenzüberschreitenden Verkehr mit dem unbesetzten Gebiet muss der „Geleitschein“ mit einem neuen Stempel versehen sein.
Aus Stadt und Umgegend.
Solingen, 10. Aug[ust].
Der Verkehr mit dem unbesetzten Gebiet.
Durch die neuerdings wieder verhängte Verkehrssperre zwi-
schen dem besetzten und unbesetzten Gebiet herrscht vielfach in
den Kreisen der Bürgerschaft eine Unklarheit, welche Ausweise
zum Passieren der Grenze notwendig sind. Wie wir von zu-
ständiger Stelle erfahren, kann die Grenzkontrolle nur mit
einem von der britischen Behörde gestempelten und unterschrie-
benen Geleitschein passiert werden. Alte Geleitscheine haben nur
dann Gültigkeit, wenn sie von der britischen Behörde mit einem
neuen Stempel versehen sind. Im übrigen erfolgt die Aus-
stellung neuer Geleitscheine wie bisher durch die Polizeibehörde,
die begründete Anträge entgegennimmt.
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Stadtarchiv Solingen: RK (10. August 2023). 10. August 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/aelq