Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. Februar 1923
Es wird darüber informiert, wie unterschiedlich die Umlauffristen für Notgeld in den deutschen Provinzen ausfallen.
− ha. Die Umlauffrist für Notgeld. Ueber
die Umlauffrist des Notgeldes sind widersprechende
und ungenaue Angaben verbreitet. Bis zum 1.
März verlängert ist nur die Umlauffrist für das
Notgeld der Stadt Berlin. Dagegen ist die Frist
in den preußischen Provinzen Rheinland, West-
falen und Hessen-Nassau, in der bayerischen Pfalz
in Hessen und in Baden bis auf weiteres verlän-
gert. In den übrigen Teilen des Reiches tritt
eine Verlängerung überhaupt nicht ein.
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Stadtarchiv Troisdorf (13. Februar 2023). 13. Februar 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/aek4