6. Februar 1923

Alle Scans zum Schreiben

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 413 „Spich-Linder Bruchgenossenschaft“ 1919-1925

Bürgermeister Johann Lindlau bittet um Bewilligung von Beihilfen aus Staatsmitteln.

                                                                            Sieglar, den 6. Februar 1923.
I. 244.

Betrifft Beihilfe aus Staats-
mitteln zu einer Bodenver-
besserung auf Grund des Gesetzes
vom 1. April 1922 (G.S.S.79)
—-
ohne Vorgang

2 Hefte Anlagen.
—-

geschr. 7/2 6/2
ab desgl. 7/2

An
den Herrn Landrat
zu
Mülheim (Rhein)
durch die Hand des Herrn
Landrats zu Siegburg.

In der Nähe der Orte Lind
im Kreise Mülheim (Rhein) und
Spich im Siegkreise, zwischen
der Provinzialstraße Mülheim-
Altenkirchen und dem Höhen-
zuge, der den Schießplatz Wahn
begrenzt, liegt das sogenannte
Spich-Linder Broich. Es ist dies
eine Moorfläche, Niederungs-
moor, mit Einlagerungen


von schwachen Sandschichten,
mit Sumpfgräsern, Heide
und vereinzelten Laub- und
Nadelhölzern bestanden. An
einzelnen kleinen Stellen
wird nur etwas Streu
gewonnen, während im
allgemeinen eine Nutzung
nicht stattfindeten. Sie ist
völlig versumpft, weil das
Tagewasser wegen des un-
durchlässigen Untergrundes
nicht versickern kann, und
weil die Vorflut fehlt.
Die sumpfige Fläche ist 88 ha
groß; hiervon liegen im
Kreise Mülheim (Rhein) 42 ha
und im Siegkreise 46 ha. Sie
besteht aus 842 einzelnen
Parzellen mit zusammen
311 verschiedenen Eigentümern.
                          Diese

[Seite 2]

F beiliegende
S in Siegburg

Diese Personen haben sich zu
der Spich-Linder Broichgenossen-
schaft zusammengeschlossen zum
Zwecke der Urbarmachung
des Broiches auf genossenschaft-
licher Grundlage. Der Herr Mi-
nister für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten hat
am 9. Mai 1916 die betreffende
Satzung erlassen.
   Nachdem sich durch die
widrigen Zeitumstände – Krieg,
Revolution – und durch die Schwie-
rigkeit der Lösung der Ent-
wässerungsfrage der Beginn
der Arbeiten verzögert hatte,
ist nunmehr das F Projekt des
Kreisbauamtes für Kultur-
angelegenheiten S mit Geneh-
migung des staatlichen Kultur-
bauamts in Bonn seitens der
Genossenschaftsversammlung
zur Ausführung bestimmt
worden. Es umfaßt
1. die Entwässerung;
2. die Rodung des aufstehenden
Gehölzes und die Beseitigung
des sonstigen Aufwuchses;
3. das Umpflügen und Um-
graben
4. die erstmalige Düngung
5. die Ansaat mit zur Wiese;
  Nach dem beiliegenden Kosten–       bei dem Projekt befindlichen Kostenanschlag
                                                                       F Projekt nebst Kosten-anschlag

überschlag belaufen sich die
Kosten dieser Arbeiten auf
3 Millionen Mark. Da die
Genossen bis auf ganz wenige
Ausnahmen Fabrikarbeiter
und kleine Landwirte sind,
                                           ist

[Seite 3]

ist es nicht möglich, von den
Genossen Barbeiträge zu
erheben. Die produktive Er-
werbslosen-Fürsorge kommt
ebenfalls nicht in Frage, weil zur
Zeit hierorts keine Erwerbs-
losen vorhanden sind. Es bleibt
deshalb nur der Weg des Dar-
lehns. Die Sparkasse des Kreises
Mülheim (Rhein) und diejenige
des Siegkreises sind bereit, je
die Hälfte dieses Darlehns zu
gewähren. Den beiden Darlehn
sollen die beigefügten Tilgungs-
pläne zugrundegelegt werden.
Hiernach beträgt die Verzinsung
12 %; die Tilgung ist von den
Sparkassen beschleunigt vor-
geschrieben und soll mit 5 %
beginnen und durch die durch
die
jeweils u ersparten
Zinsen der Tilgungsraten ver-
stärkt werden, sodaß die
beiden Darlehn in 16 Jahren
getilgt sind.
   Die Genossenschaft bittet,
in Gemäßheit der einschlägigen
Ausführungsbestimmungen
vom 6. September 1922
a. die für den Schuldendienst
der ersten Hälfte des Darlehns
(1 ½ Million Mark) aufzuwen-
denden Beträge im Wege
des Darlehns auf 30 Jahre
zur Verfügung zu stellen. Es
handelt sich nach dem beigefügten
Tilgungsplan um jährlich 255 000 M;
im elften Jahre um 205 906,24 M,
zusammen um 2.755 906,24 M;
                                                         b.

[Seite 4]

b. die für den gleichen Schulden-
dienst der zweiten Hälfte des
Darlehns aufzuwendenden
Beträge ohne Auflage der
Rückgewähr zu bewilligen.
Es handelt sich um dieselben
Beträge wie unter a.
   Die Genossenschaft ist nur
dann imstande, das große
Gelände für die Landwirtschaft
nutzbar zu machen, wenn
diese Beihilfen gewährt werden.
Damit durch die fortschreitende
Geldentwertung die Ausführung
des Planes nicht in Frage ge-
stellt wird, bitte ich um recht
baldige Gewährung Bewilli-
gung der beiden Beihilfen.
Sobald die bessere Witterung
einsetzt, kann mit den Ar-
beiten begonnen werden.

                           Ll.

Genossenschafts-Vorsteher.
Verbands-Vorsteher

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Stadtarchiv Troisdorf (6. Februar 2023). 6. Februar 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 6. November 2024 von https://doi.org/10.58079/aeju


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