Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. Februar 1923
Es wird nochmals auf das Verbot des Feierns an Karneval hingewiesen und zudem betont, dass dies gleichsam auch in den unbesetzten Gebieten der Fall sei.
− Kein Karneval. Wiederholt ist darauf
aufmerksam gemacht worden, daß jede karneva-
listische Veranstaltung in diesem Jahre verboten
ist. Da jedoch vielerorts die Meinung verbreitet
ist, als ob im unbesetzten Gebiet, namentlich
in Königswinter, Karneval gefeiert werde, so
teilt das dortige Bürgermeisteramt mit, daß kar-
nevalistische Veranstaltungen auch im unbesetzten
Gebiet verboten sind. Mit Rücksicht auf den
Ernst der heutigen Zeit wird gegen verbotswid-
rige Veranstaltungen dieser Art aufs nachdrück-
lichste vorgegangen werden.
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Stadtarchiv Troisdorf (9. Februar 2023). 9. Februar 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 11. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/aejj