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Quelle: Stadtarchiv Solingen, Protokolle V-D-01-Bd-06, Sitzung 9. März 1923
Walder Stadtverordnetenversammlung: Die KPD-Fraktion stellt zwölf Anträge zur Unterstützung Bedürftiger, die aber von der Mehrheit des Kollegiums nicht angenommen werden.
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Zweite Sitzung der Stadtverordneten am 9. März 1923.
/20. von Punkt 4 ab
Tagesordnung:
1. Geschäftliche Mitteilungen;
2. Erhebung weiterer 8 Gewerbesteuerquartale zwecks
teilweiser Deckung des Fehlbetrages für 1922;
3. Stellungnahme zu dem Beschluß der Bau- und Wege-
baukommission, betr. Fortsetzung der Bautätigkeit
im Jahre 1923. Aufbringung der Mittel;
4. Niederlegung der Stadthalle;
5. Erhöhung der Baupolizeigebühren;
6. Herstellung von Bürgersteigen an verschiedenen
Straßen;
7. Bezeichnung derjenigen Straßen, welche unter
das Ortsstatut; betr. die Anlegung, Verbesserung
bezw. Veränderung und Unterhaltung der öffent-
lichen Straßen und Plätze der Stadtgemeinde Wald
vom 26. Juni 1913 fallen;
8. Erhöhung des Pflegegeldes für die Ziegenböcke
und der Ziegenabgabe;
9. Antrag des Oberbürgermeisters in Solingen auf
Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des
Solinger Stadttheaters.
10. Einziehung der 6. Schulstelle an der katholischen Schule
Luisenstraße und der 4. Schulstelle an der katho-
lischen Schule Delle;
11. Antrag eines Großabnehmers auf Preisermäßigung
für Industriegas;
12. Anträge der K. P. D. Stadtratsfraktion:
1. a) Bereitstellung von Mitteln für die Unterstüt-
zung aller Bedürftigen zur Beschaffung von Milch
für Säuglinge, Schwangere, Kinder, Kranke und
Alte. b). Alle im Bereich der Gemeinde erzeug-
te Milch wird beschlagnahmt und zur bevorzug-
ten Versorgung der unter a genannten Perso-
nen verwandt.
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2. Einführung der obligatorischen Schulspeisung und Beschaf-
fung von Kleidung für die Kinder Minderbemittelter.
3. Gewährung freier Lernmittel für die Volks- und Fort-
bildungsschüler.
4. a) Die Erstlingswäsche für alle in der Gemeinde geborenen
Kinder wird von der Stadt oder Gemeinde unentgeltlich
zur Verfügung gestellt, evtl. durch die Einrichtung
sogenannter Wanderkörbe. b) Die Gemeinde übernimmt
die Entbindungskosten für die Angehörigen aller Bür-
ger, deren Jahreseinkommen nach dem Stande der Löhne
von Mitte Februar 1923 jährlich weniger wie 3 ½
Millionen beträgt. Ebenfalls die Kosten ärztlicher
und evtl. Krankenhausbehandlung. Die Leistungen
der Krankenkasse werden angerechnet.
5. a) Errichtung eines kommunalen Friedhofes und Kom-
munalisierung des Bestattungswesens. b) Bis zur Ein-
richtung des unter a Bezeichneten wird allen Lohn-
und Gehaltsempfängern nach den gleichen Grundsätzen
wie bei 4 bei Sterbefällen Sarg, Grab und Leichen-
wagen von der Stadt unentgeltlich gestellt.
6. Staffelung der Preise für Gas, Wasser und Elektrizität.
7. Aller überflüssiger Wohnraum wird beschlagnahmt und
wohnungsbedürftigen Familien zugewiesen. Jede
Familie hat Anspruch auf eine Küche, ein Wohnzim-
mer, je ein Schlafzimmer für das Ehepaar und zwei
Kinder bis 10 Jahren oder zwei Kinder gleichen Ge-
schlechts über 10 Jahre und je ein Kind über 10 Jahre
verschiedenen Geschlechts. Aller Wohnraum, der über
diese Norm hinausgeht, gilt als überflüssig und
ist zu beschlagnahmen.
8. a) Angesichts der drohenden Arbeitslosigkeit sind um-
fangreiche Notstandsarbeiten sofort vorzubereiten.
Die Notstandsarbeiter werden nach dem jeweiligen
Tarif der Bauarbeiter entlohnt. b. Wer als Notstands-
arbeiter im Falle von Arbeitslosigkeit nicht beschäftigt
werden kann oder zur Verrichtung solcher wegen
Krankheit oder Gebrechen nicht in der Lage ist, er-
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hält den unter 8a bezeichneten Lohnsatz als Unter-
stützung.
9. Der von den örtlichen Betriebsräten eingesetzte
oder in einer öffentlichen Volksversammlung
eingesetzte Kontrollausschuß wird von der Gemein-
debehörde als Organ zur Wucherbekämpfung aner-
kannt, und werden diesem für die Durchführung
seiner Aufgaben Polizeirechte übertragen.
10. Weil die Krankenkassen die Pflegesätze für das
Krankenhaus nicht mehr zahlen, werden allen
Versicherten die Pflegesätze 3. Klasse seitens des
Wohlfahrtsamtes gezahlt.
11. An den Preußischen Landtag ist folgender drin-
gende Antrag zu richten: Die Staatsregierung zu
beauftragen, bei der Reichsregierung dahin zu
wirken, daß den Gemeinden die Möglichkeit gege-
ben wird, unter Ausschaltung des Großhandels
direkt vom Kohlensyndikat Kohlen zu beziehen
zur Verteilung an die minderbemittelte Bevölke-
rung und zum Zwecke der Kommunalisierung
der Kohlenversorgung überhaupt. An den Reichs-
tag ist derselbe Antrag ebenfalls direkt zu
richten.
12. An den Reichstag ist ein Antrag zu richten, nach
welchem allen Arbeitern und Angestellten, die
infolge der Abschnürung des besetzten Gebiets
arbeitslos werden, auf Kosten des Reiches der
volle Lohn als Unterstützung gewährt wird.
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zu 12. Die gesamten Anträge werden vertagt. Den einzelnen
Punkten soll jedoch, soweit wie möglich, Rechnung getragen
werden. Der Bürgermeister sagt zu, dort zu helfen,
wo Not ist.
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Stadtarchiv Solingen: RK (9. März 2023). 9. März 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 13. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/aeis