9. März 1923

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Quelle: Stadtarchiv Solingen, Protokolle V-D-01-Bd-06, Sitzung 9. März 1923

Walder Stadtverordnetenversammlung: Die KPD-Fraktion stellt zwölf Anträge zur Unterstützung Bedürftiger, die aber von der Mehrheit des Kollegiums nicht angenommen werden.

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Zweite Sitzung der Stadtverordneten am 9. März 1923.
                                                                                           /20. von Punkt 4 ab

                       Tagesordnung:

   1. Geschäftliche Mitteilungen;
   2. Erhebung weiterer 8 Gewerbesteuerquartale zwecks
       teilweiser Deckung des Fehlbetrages für 1922;
   3. Stellungnahme zu dem Beschluß der Bau- und Wege-
        baukommission, betr. Fortsetzung der Bautätigkeit
        im Jahre 1923. Aufbringung der Mittel;
   4. Niederlegung der Stadthalle;
   5. Erhöhung der Baupolizeigebühren;
   6. Herstellung von Bürgersteigen an verschiedenen
        Straßen;
   7. Bezeichnung derjenigen Straßen, welche unter
       das Ortsstatut; betr. die Anlegung, Verbesserung
       bezw. Veränderung und Unterhaltung der öffent-
       lichen Straßen und Plätze der Stadtgemeinde Wald
       vom 26. Juni 1913 fallen;
   8. Erhöhung des Pflegegeldes für die Ziegenböcke
       und der Ziegenabgabe;
   9. Antrag des Oberbürgermeisters in Solingen auf
       Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des
       Solinger Stadttheaters.
10. Einziehung der 6. Schulstelle an der katholischen Schule
       Luisenstraße und der 4. Schulstelle an der katho-
       lischen Schule Delle;
11. Antrag eines Großabnehmers auf Preisermäßigung
       für Industriegas;
12. Anträge der K. P. D. Stadtratsfraktion:
      1. a) Bereitstellung von Mitteln für die Unterstüt-
               zung aller Bedürftigen zur Beschaffung von Milch
               für Säuglinge, Schwangere, Kinder, Kranke und
               Alte. b). Alle im Bereich der Gemeinde erzeug-
               te Milch wird beschlagnahmt und zur bevorzug-
               ten Versorgung der unter a genannten Perso-
               nen verwandt.

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      2. Einführung der obligatorischen Schulspeisung und Beschaf-
          fung von Kleidung für die Kinder Minderbemittelter.
      3. Gewährung freier Lernmittel für die Volks- und Fort-
          bildungsschüler.
      4. a) Die Erstlingswäsche für alle in der Gemeinde geborenen
          Kinder wird von der Stadt oder Gemeinde unentgeltlich
          zur Verfügung gestellt, evtl. durch die Einrichtung
          sogenannter Wanderkörbe. b) Die Gemeinde übernimmt
          die Entbindungskosten für die Angehörigen aller Bür-
          ger, deren Jahreseinkommen nach dem Stande der Löhne
          von Mitte Februar 1923 jährlich weniger wie 3 ½
          Millionen beträgt. Ebenfalls die Kosten ärztlicher
          und evtl. Krankenhausbehandlung. Die Leistungen
          der Krankenkasse werden angerechnet.
      5. a) Errichtung eines kommunalen Friedhofes und Kom-
          munalisierung des Bestattungswesens. b) Bis zur Ein-
          richtung des unter a Bezeichneten wird allen Lohn-
          und Gehaltsempfängern nach den gleichen Grundsätzen
          wie bei 4 bei Sterbefällen Sarg, Grab und Leichen-
          wagen von der Stadt unentgeltlich gestellt.
      6. Staffelung der Preise für Gas, Wasser und Elektrizität.
      7. Aller überflüssiger Wohnraum wird beschlagnahmt und
          wohnungsbedürftigen Familien zugewiesen. Jede
          Familie hat Anspruch auf eine Küche, ein Wohnzim-
          mer, je ein Schlafzimmer für das Ehepaar und zwei
          Kinder bis 10 Jahren oder zwei Kinder gleichen Ge-
          schlechts über 10 Jahre und je ein Kind über 10 Jahre
          verschiedenen Geschlechts. Aller Wohnraum, der über
          diese Norm hinausgeht, gilt als überflüssig und
          ist zu beschlagnahmen.
      8. a) Angesichts der drohenden Arbeitslosigkeit sind um-
          fangreiche Notstandsarbeiten sofort vorzubereiten.
          Die Notstandsarbeiter werden nach dem jeweiligen
          Tarif der Bauarbeiter entlohnt. b. Wer als Notstands-
          arbeiter im Falle von Arbeitslosigkeit nicht beschäftigt
          werden kann oder zur Verrichtung solcher wegen
          Krankheit oder Gebrechen nicht in der Lage ist, er-

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          hält den unter 8a bezeichneten Lohnsatz als Unter-
          stützung.
     9. Der von den örtlichen Betriebsräten eingesetzte
         oder in einer öffentlichen Volksversammlung
         eingesetzte Kontrollausschuß wird von der Gemein-
         debehörde als Organ zur Wucherbekämpfung aner-
         kannt, und werden diesem für die Durchführung
         seiner Aufgaben Polizeirechte übertragen.
  10. Weil die Krankenkassen die Pflegesätze für das
         Krankenhaus nicht mehr zahlen, werden allen
         Versicherten die Pflegesätze 3. Klasse seitens des
         Wohlfahrtsamtes gezahlt.
  11. An den Preußischen Landtag ist folgender drin-
        gende Antrag zu richten: Die Staatsregierung zu
        beauftragen, bei der Reichsregierung dahin zu
        wirken, daß den Gemeinden die Möglichkeit gege-
        ben wird, unter Ausschaltung des Großhandels
        direkt vom Kohlensyndikat Kohlen zu beziehen
        zur Verteilung an die minderbemittelte Bevölke-
        rung und zum Zwecke der Kommunalisierung
        der Kohlenversorgung überhaupt. An den Reichs-
        tag ist derselbe Antrag ebenfalls direkt zu
        richten.
 12. An den Reichstag ist ein Antrag zu richten, nach
        welchem allen Arbeitern und Angestellten, die
        infolge der Abschnürung des besetzten Gebiets
        arbeitslos werden, auf Kosten des Reiches der
        volle Lohn als Unterstützung gewährt wird.
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zu 12. Die gesamten Anträge werden vertagt. Den einzelnen
              Punkten soll jedoch, soweit wie möglich, Rechnung getragen
              werden. Der Bürgermeister sagt zu, dort zu helfen,
              wo Not ist. 


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Wenn Sie sich das vollständige Protokoll vom 9. März 1923 ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Wald: Stadtverordnetenversammlungen 1922-1925


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen: RK (9. März 2023). 9. März 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 13. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/aeis


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