27. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Protokolle V-F-01-Bd-04, Beschluss 27. März 1923   

Die Gräfrather Stadtverordnetenversammlung beschließt, eine finanzielle Entschädigung zu zahlen, wenn ein städtischer Bediensteter oder Gräfrather Bürger „infolge eines Befehls einer ausländischen Macht“ seinen Arbeitsplatz verliert.        

                                        Beschluss
         der Stadtverordneten-Versammlung von 27.3.1923.   
                                 – – – – – – – – – – – – – –

       Stadtverordneten-Versammlung beschliesst, sämtlichen Beam-
ten, Angestellten und Arbeitern, die infolge eines Befehls einer
ausländischen Macht ihres Amtes enthoben bezw. ausgewiesen sind,
für die Zeit der Amtsenthebung oder Ausweisung bezw. solange bis
sie anderweitig eine gleichbezahlte Stelle angenommen haben,
die Gewährung desjenigen Gehalts, das sie beziehen wür-
den, wenn der Befehl der ausländischen Macht nicht ergangen wär[e.]
Weiter beschliesst Stadtverordneten-Versammlung denjenigen Bür-
gern, die infolge eines Befehls einer ausländischen Macht ihrem
bisherigen Erwerbe nicht nachgehen können oder ausgewiesen sind
für den Fall ihrer Bedürftigkeit angemessene Vorschüsse für ihr
Lebensunterhalt zu zahlen.

[…]


Wenn Sie sich das vollständige Protokoll vom 27. März 1923 ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Gräfrath: Stadtverordnetenversammlungen 1922-1929


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen: RK (27. März 2023). 27. März 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 15. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/aeip


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