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Quelle: Stadtarchiv Solingen, Protokolle V-C-02-Bd-12, Sitzung 22. Februar 1923, 7. Tagesordnungspunkt nebst vorangestellter Anlage
Die Stadtverordnetenversammlung in Ohligs beschließt wegen der starken Markentwertung am 22. Februar 1923 eine automatische Anpassung der stätischen Gebühren an die Inflation.
[…]
22. Feb[ruar] [Seite 25]
7.) Einführung einer neuen Verwal-
tungsgebührenordnung.
Die starke Entwertung der Mark
macht es notwendig, die Gebühren
zu erhöhen.
Verwaltung schlägt vor, anstelle
der durch Stadtv[erordneten]-Beschluß vom 27.7.22
und den Nachtragsbeschlüssen vom
16.11.22 und 11.1.23 festgesetzten Ge-
bühren für die Inanspruchnahme
der städt[ischen] Dienststellen die in nach-
stehendem Verzeichnisse aufgeführten
Sätze zu erheben.
Um den schwankenden Verhält-
nissen Rechnung zu tragen ist vor-
gesehen, daß sich die Gebühren
automatisch erhöhen oder ermäßigen
in dem Umfange, in dem sich
die Gehälter der Beamten erhöhen
oder ermäßigen. Bruchteile unter
20% nach dem Stande des Gehalts
am 1.2.1923 sollen dagegen un-
berücksichtigt bleiben. Dieses
Verfahren wird schon bei anderen
Städten gehandhabt und erscheint
notwendig, damit sich die Stadtv.-
Versammlung nicht dauernd mit
dieser Materie beschäftigen muß
und auch die Gebühren sofort
den Verhältnissen angepaßt
werden können.
Finanz- und Verw[altungs]-Ausschuß be-
fürworten die Annahme der Vor-
lage und schlagen ferner vor, die Gebühr un-
ter l[au]f[en]de[r]. Nr. 16b auf 50000 M[ark] und unter
lfde. Nr. 55 auf 2000 M. festzusetzen.
Stadtv.-Versammlung beschließt
der Vorlage gemäß unter gleichzeitiger
Annahme der vom Finanz- u. Verw. Ausschuß
vorgeschlagenen Änderungen.
[…]
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Stadtarchiv Solingen: RK (22. Februar 2023). 22. Februar 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 9. November 2024 von https://doi.org/10.58079/aein