Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 6286, Besprechungsprotokoll 21. Februar 1923
Besprechung in Elberfeld über das Verhalten deutscher Behörden gegenüber den Besatzern im Kölner Brückenkopf, falls die britische Besatzung abzieht und französisch-belgische Truppen einmarschieren.
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Franz[ösischer] Einmarsch 1923
Ergebnis
der am 21. Februar 1923 im Rathause zu Elberfeld stattgefundenen
Besprechung mit dem Regierungs-Präsidenten Dr. Grützner.
Für den Fall des Abzuges der britischen Besatzung und des Ein-
rückens französischer oder belgischer Truppen in den Kölner Brücken-
kopf bleibt das Rheinlandabkommen massgabend [sic!]. Grundsätzlich müssen
daher den französisch-belgischen Truppen dieselben Befugnisse zuge-
standen werden, wie sie bisher der britischen Besatzung zustanden.
Dieses gilt insbesondere auch für die Grusspflicht der deutschen uni-
formierten Beamten. Alle Verordnungen der Rheinlandkommission, soweit
dieselben für die Gewährleistung des Unterhalts, der Sicherheit und
der Bedürfnisse der Besatzungstruppen erlassen worden sind, behalten
Gültigkeit. Die zur Durchführung dieser Verordnungen von den Besat-
zungstruppen geforderten Massnahmen müssen daher von allen Behörden
(insbesondere Kommunal-, Eisenbahn- und Postbehörden) erfüllt werden.
Strengstens verboten ist jedoch eine Mitwirkung deutscher Behörden
bei solchen Massnahmen der Besatzungstruppen, deren Zweck nicht darauf
gerichtet ist, den Unterhalt, die Sicherheit und die Bedürfnisse der
Besatzungstruppen zu gewährleisten, sondern bezwecken, das franzö-
sisch-belgische Ruhrunternehmen d. h. also das gewaltsame Herausholen
von Reparationsleistungen in irgend einer Form zu unterstützen. Ver-
ordnungen der Rheinlandkommission, die offensichtlich solche Zwecke
verfolgen, sind daher rechtsungültig und dürfen nicht befolgt werden.
Dies gilt insbesondere für die Verordnungen Nr. 132 bis 134. Die
deutschen Behörden haben z. B. Widerstand zu leisten, wenn französisch-
belgische Zollämter eingerichtet werden sollten, wenn die Anbringung
von Wegweisern verlangt wird, die den Weg in das Ruhrgebiet weisen,
wenn Schreibmaschinen oder Büroutensilien in einer Menge angefordert
werden, die nur durch die weitere Durchführung des Ruhrunternehmens
zu erklären ist usw. Alle Eingriffe der französisch-belgischen Truppen
in die Lebensmittelversorgung sind zurückzuweisen, da die französi-
schen Generale Degoutte und Denville dem Regierungs-Präsidenten Dr.
Grützner unterm 27. und 28. Januar 1923 mündlich und schriftlich er-
klärt haben, dass jeglicher Eingriff in die Lebensmittelversorgung
vermieden werden würde.
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Die Geschäftsleute sollen darauf hingewiesen werden, dass sie einem
Ausverkauf von Lebensmitteln und sonstigen Waren an die französisch-
belgischen Truppen in geeigneter Weise entgegentreten. Die Schaufen-
sterauslagen sollen möglichst nur solche Gegenstände aufweisen, die
zum Lebensunterhalt unbedingt erforderlich sind. Zwecks einheitlichen
und zweckmässigen Vorgehens sollen sich die hiesigen Geschäftsleute
mit dem Syndikus Dr. Wilden in Düsseldorf in Verbindung setzen. Der
Solinger Stadtverwaltung wird das Protokoll über die dieserhalb statt-
gefundene Besprechung zwischen der Regierung und den Düsseldorfer Ge-
schäftsleuten (Referent: Regierungs-Assessor Dr. Trappe) übersandt
werden.
Hinsichtlich der Kohlenversorgung sollen möglichst keine in fran-
zösischer Sprache gehaltene Anträge an die Franzosen oder Belgier ge-
richtet werden. Die Stadtverwaltung soll vielmehr die Handelskammer
ersuchen, dass diese die zur Sicherstellung der Kohlenversorgung er-
forderlichen Schritte bei der britischen Behörde unternimmt. Nach Mit-
teilung des Regierungs-Präsidenten wird voraussichtlich das gesamte
besetzte Gebiet unter Kohlenmangel nicht zu leiden haben, da wegen der
Sperrung des unbesetzten Gebietes in Verbindung mit der geringen Koh-
lenabfuhr nach Frankreich und Belgien die bei den Zechen verfügbaren
Kohlenmengen irgendwo untergebracht werden müssen. Es ist daher angeb-
lich ins Auge gefasst, innerhalb des gesamten besetzten Gebietes den
Kohlenbedarf schon für den kommenden Winter anzuliefern.
Nach Mitteilung des Regierungs-Präsidenten werden in nächster Zeit
wahrscheinlich grosse Mengen von ausländischem Gefrierfleisch im be-
setzten Gebiet eingeführt werden. Die Städte sollen dafür sorgen, dass
dieses Fleisch, das billiger sein wird, als Frischfleisch, in geeigne-
ter Weise zum Verkauf gelangt. Der Verkauf des Gefrierfleisches soll
möglichst nur solchen Geschäften überlassen werden, die Gewähr dafür
bieten, dass das Fleisch nicht etwa verwurstet oder dass das Fleisch
vom Publikum nicht abgenommen wird. Die Städte selber sollen sich am
Verkauf des Fleisches finanziell nicht beteiligen.
Die neuen Amtsräume des Regierungs-Präsidenten befinden sich bis
auf weiteres in Elberfeld bei der Aussenhandelsstelle auf der Schloss-
bleiche, Telefon Nr. 1061. Die Privat-Wohnung des Regierungs-Präsiden-
ten ist bis auf weiteres in Elberfeld, Viktoriastrasse 87 bei Eugen
Blank, Telefon Nr. 685.
Als Vertreter des Reichs-Ernährungs-Ministers für die besetzten
Gebiete ist Ministerialrat Burckhardt ständig in Elberfeld, Eisenbahn-
direktionsgebäude, Zimmer Nr. 58a.
Solingen, den 21. Februar 1923.
gez[eichnet] Krups,
Beigeordneter.
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Stadtarchiv Solingen: RK (21. Februar 2023). 21. Februar 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 6. November 2024 von https://doi.org/10.58079/aei0