16. Januar 1923

Alle Scans zum Protokollbuch

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 3020 “Protokollbuch Gemeinderat Sieglar” 1910-1923, S. 397-399

Der Sieglarer Gemeinderrat beschließt Nachumlagen auf Steuern, auch die Gebühren für Gräber sowie die Wiegegebühren müssen erhöht werden.

                                 Verhandelt
                                      Sieglar, den 16. Januar 1923

Gemeinderat besteht
aus 18 Mitgliedern.
Anwesend unter
dem Vorsitz des
Bürgermeisters Lind-
lau die Mitglieder:
Schmitz Rentm.
Fuchs,
Meurer
Holzmann,
Lucht,
Schmitz Rektor
Fassbender,
Stein,

Auf vorschriftsmäßige Einladung
mit der Tagesordnung:
1. Antrag des Gaswerks betr. Erhebung
von Vorschüssen von den Gasabnehmern,
2. Erhöhung der Gemeindesteuern, der
Lustbarkeitssteuern, der Friedhofgebühren
des Preises für eigene Grabstellen und
der Wiegegebühren
3.) Antrag der evangelischen Einwohner von
Oberlar betr. Zuschuß zum Schulgeld für die
evangelische Schule in Troisdorf,
4.) Festsetzung der Lustbarkeitssteuer für
das

[Seite 398, linker Rand – Fortsetzung von S. 397]

Meik
Esser
Weber
Engels
Niederquell
Einmahl,
Schmitz San. Rat.
Rondi

das Kino des Wirten Bornheim in
Sieglar,
5.) Antrag des Lehrers Ettwig, Troisdorf,
betr. Erhöhung der Vergütung für den
evangelischen Religionsunterricht in Oberlar
von 1200 M auf 14 800 M jährlich von
1. Oktober 1922 ab,
versammelte sich heute der Gemeinderat von
Sieglar in nebengenannten Mitgliedern,
also in beschlußfähiger Anzahl, und beschloß
was folgt:
Zu 1. Der Antrag der Fa. Hassia vom
21. November 1922 wird unter folgenden wird abgelehnt.
Bedingungen entsprochen:
1.) Der Vorchuß ist an alle Abnehmer
zurückzuzahlen, wenn der Gemeinderat
dies beschließt, und zwar binnen 3 Monaten
vom Tage der diesbezüglichen Aufforderung
– ab gerechnet.
2.) Eine Erhöhung des Vorschusses bedarf
der Genehmigung des Gemeinderats.
Zu 2. Gemeinderat beschließt eine Nachum-

lage für das laufende Rechnungsjahr zu er-
heben und zwar: 3000 % auf Grund- Gebäude-
und Betriebssteuer; auf Gewerbesteuer 3600 %
der Klasse I, 1000 % der Klasse II, und 500 %
der Klasse III; die Klasse IV soll von der Nach-
umlage verschont bleiben. Auf die Lustbarkeits-
steuer soll ein Valutazuschlag von 100 %
erhoben werden. Die Friedhofgebühren sollen
betragen für das Grab eines Erwachsenen 1000 M.,
für ein Kindergrab 700 M. Der Preis für
eigene Grabstellen wird auf 30 000 M pro
Stück erhöht. Die Wiegegebühren werden festge-
Zu 3 setzt pro Fuhre 30 M, für ein Stück Großvieh
ebenfalls 30 M, 20 M pro Tonne bei Waggongut.

[Seite 399]

Kreuzer zahlt in den Unterhaltungsfonds
jährlich 1000 M.
Zu 3.
Das Beschulungsgeld beginnt derjenigen
Kinder, die die evangelische Schule in
Troisdorf besuchen, soll der Gemeinde
Troisdorf zukommen.
Zu 4.
Es wird eine Pauschalsumme von 350 M
pro Vorstellung bis 31. Dezember 1923
festgesetzt.
Zu 5.
Die Vergütung wird auf 14 800 M
jährlich ab 1. Oktober 1922 erhöht.

                          v. g. u.
J. Einmahl   Schmitz   Wilh Niederquell

                          g. w. o.
                          Lindlau
                  Bürgermeister.

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Stadtarchiv Troisdorf (16. Januar 2023). 16. Januar 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 12. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/aehr


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