Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. Januar 1923
In Bonn ist ein vormals als Walzer tätiger Arbeiter zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt worden, nachdem er 1920 versucht haben soll einen schweren Triebriemen bei den Troisdorfer Mannstaedtwerken zu stehlen.
Troisdorf, 23. Jan. Ein Walzer von
hier, hatte sich vor der Bonner Strafkammer
wegen schweren Diebstahls zu verantworten. Der
Diebstahl datiert aus dem Jahre 1920. Auf
einem Patrouillengang bemerkten damals zwei
Bahnbeamte in der Morgenfrühe zwei Männer,
die mit einem schweren Sack beladen dem Trois-
dorfer Bahnhof zustrebten. Da den Beamten
dies verdächtig vorkam, nahmen sie die zwei
Männer fest. Als die Beamten den Inhalt
des Sackes prüften, sprang der heutige Ange-
klagte quer feldein und flüchtete. In dem Sack
befand sich ein schwerer Treibriemen, welcher
den Mannstaedtwerken gehörte und durch Ein-
bruchsdiebstahl gestohlen worden war. Der da-
malige Begleiter des heutigen Angeklagten ist
bereits abgeurteilt worden. In der vorliegenden
Strafsache als Zeuge vernommen, erklärte er
auf das Bestimmteste, daß der heutige Ange-
klagte derjenige gewesen sei, welcher damals
bei ihm gewesen war. Der Angeklagte bestritt
dies sehr energisch. Durch andere Zeugen wurde
er, wie der Bonner Gen.-Anz. meldet, aber
ebenfalls seiner Tat überführt, und da es sich
um einen durchtriebenen und gemeingefährlichen
Menschen handelt, von der Strafkammer zu
einer Gesamtstrafe von neun Jahren Zuchthaus
Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf
die Dauer von 10 Jahren und Stellung unter
Polizeiaufsicht verurteilt. Die Strafe wurde mit
einer anderen Strafe, die der Angeklagte in Düs-
seldorf zu verbüßen hat, vereinigt.
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Stadtarchiv Troisdorf (24. Januar 2023). 24. Januar 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 8. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/aehi