Quelle: Stadtarchiv Kleve, B 14, Auszüge aus dem Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 18. Mai 1923, S. 330, 332.
Die Stadtverordneten von Kleve beraten erneut die finanzielle Lage der Stadt und beschließen Gebührenerhöhungen und städtische Zuschüsse. In dieser Sitzung geht es unter anderem um schulische Angelegenheiten.
[330]
Sitzung
der Stadtverordneten am Freitag, den 18. Mai
1923
Gesetzlich zusammenberufen durch Einladungs-
schreiben vom 14. Mai 1923.
Nach Eröffnung der Versammlung wurde
in öffentlicher Sitzung verhandelt was folgt:
I. Öffentliche Sitzung.
a) Außerhalb der Tagesordnung übermittelt
der Vorsitzende herzliche Grüße des Bürgermeisters
Dr. Wulff und des Beigeordneten Baak aus
ihren Zufluchtsorten sowie des Beigeordneten
Jaeger aus der Strafanstalt in Aachen, an
die Stadtverordneten, die gesamte Stadtverwal-
tung und die gesamte Bürgerschaft.
b) Ferner macht er Mitteilung von einer
Einladung des Zentralverbandes deutscher
Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen,
Ortsgruppe Cleve, zu einer Trauerfeier zum
Gedenken der gefallenen Clever Bürger am
Sonntag, den 27. Mai. Es soll ein Trauer-
gottesdienst stattfinden, in der katholischen
Kirche um ¼ 8, in der evangelischen Kir-
che um 8 Uhr, daran anschießen eine
Kranzniederlegung.
[…]
[332]
[…]
b. Schulverwaltung
aa) Das Fremdenschulgeld, das von den
Firmen für die ausländischen Schulkinder
zu erheben ist, wird auf 30 000 M[ark] je Kind
festgesetzt.
bb) Die Hörergebühr für die Volkshochschulkurse
wird auf 1500 M[ark] je Kursus festgesetzt.
cc) Als städtischer Zuschuß für die Landwirt-
schaftsschule werden einschl[ießlich] der von der Stadt
zu tragenden Kosten für Unterhaltung, Er-
gänzung des Schulmobiliars und für Heizung
und Beleuchtung 24 030 000 M[ark] eingesetzt.
dd) Auf die Anträge des katholischen und
evangelischen Lyzeums beschließt die Stadt-
verordneten-Versammlung, die Zuschüsse
so zu bemessen, daß es möglich ist, den
Lehrpersonen 90% der staatlichen Besoldungssätze
zu gewähren, ohne Besatzungszulage.
Es wird dabei vorausgesetzt, daß das Schul-
geld im laufenden Schuljahre auch weiterhin
der Geldentwertung angepaßt wird, daß die
sogenannten Kölner-Richtlinien in An-
wendung kommen und daß bei den säch-
lichen Ausgaben die größmöglichste Sparsam-
keit obwaltet.
An Zuschüssen sind hiernach nach dem gegenwärti-
gen Stande der staatlichen Besoldungssätze einzusetzen:
a) für das katholische Lyzeum 26 400 000 M[ark]
b) für das evangelische “ 19 600 000 M[ark]
Mit Rücksicht auf die Notlage des evange-
lischen Lyzeums soll zunächst für das laufen-
de Rechnungsjahr ihm gegenüber an der auf
einer Lehrkraft nach den Kölner Richtlinien
entfallenden Schülerzahl nicht festgehalten
werden.
Für eine etwaige Vermehrung der Lehr-
kräfte würde aber ein Zuschuß abgelehnt werden.
Ferner wird erwartet, daß eine Verbindung der
einzelnen Schulklassen soweit wie irgend
möglich angestrebt wird.
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Stadtarchiv Kleve (18. Mai 2023). 18. Mai 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/aeh8