3. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 3. August 1923

Für das Solinger Tageblatt ist die „Nachrichtenpolitik der Solinger Stadtverwaltung […] geradezu ein Skandal“.

       ʘ  Was ist’s mit den Erwerbslosen? Wir machten vorgestern
und gestern kurze Mitteilungen über eine Teuerungskundgebung der
Erwerbslosen am Mittwoch und anschließend erzielte Vereinbarungen.
Wir mußten beidemale hinzusetzen, daß bis Redaktionsschluß Nach-
richten über das Ergebnis der Verhandlungen nicht vorgelegen hätten.
Wir glaubten gestern, wenigstens heute eine abschließende Mitteilung
an die Oeffentlichkeit geben zu können. Da wir uns auch heute wieder
in dieser Hoffnung getäuscht sehen, müssen wir etwas näher auf die
Vorgeschichte unserer Nachrichten eingehen und sehen uns dabei genö-
tigt, uns wieder einmal mit der Nachrichtenpolitik der Solinger
Stadtverwaltung zu beschäftigen. Wir gewahrten am Mittwoch vor-
mittag zufällig, daß sich ein geschlossener Zug demonstrierender Weise
durch die Straßen der Stadt bewegte, und ließen uns bestätigen, daß
es sich um Erwerbslose handelte, die kurz zuvor am Rathaus gewesen
waren, um der Verwaltung bestimmte Forderungen zu unterbreiten.
Wir wandten uns unverzüglich an die Verwaltung, um eine sachliche
Darstellung des Vorfalles zu erhalten. Wie oft, war auch diesmal ein
verantwortlicher Beamter nicht zu erreichen. Schließlich gelang es
uns, mit dem zuständigen Beigeordneten in Verbindung zu treten, der
uns jedoch erklärte, die Angelegenheit sei noch nicht abgeschlossen,
es fände soeben eine Sitzung mit den Erwerblosen statt. Wir könnten
nach ihrer Beendigung bei ihm Auskunft über die getroffenen
Vereinbarungen zur Weitergabe an die Oeffentlichkeit bekommen. Zu
der für die erneute Anfrage verabredeten Zeit war jedoch weder der
Beigeordnete noch sonst eine Stelle der Verwaltung zu erreichen.
Ueber diesen Vorfall hätten wir hinwegsehen können, wenn nicht am
gestrigen Tage genau das gleiche der Fall gewesen wäre. Es fand an
diesem Tage um die Mittagsstunde eine neue Sitzung statt, und wir
wurden von dem die Sitzung leitenden Beigeordneten, der sich nicht
sprechen ließ, auf den Schluß der Sitzung vertröstet, wiederum ohne
Erfolg. Eine dem Beigeordneten vorgelegte Bitte um kurze telefonische
Benachrichtigung nach der Sitzung wurde, wie üblich, nicht geachtet.
Am heutigen Vormittag der gleiche Vorgang. Der Beigeordnete ent-
schuldigt sich mit dringender anderweitiger Beschäftigung und verweist
uns an das Arbeitsamt. Das Arbeitsamt ist aber nicht im Bilde
und verweist uns an den Beigeordneten zurück, hinterläßt uns jedoch
einige unzulängliche und nicht verbürgte Angaben. Die Oeffent-
lichkeit kann also auch heute, am 3. Tage, noch nicht erschöpfend
von dem Stande der Angelegenheit unterrichtet werden. Nun
betrachten wir zwar eine Vorschußzahlung an die Erwerbslosen
nicht als ein weltbewegendes Ereignis. Wenn aber eine öffentliche
Kundgebung vorangeht, über deren Zweck und Ziel die Bürgerschaft
nicht unterrichtet ist und über die sie sich demzufolge in der heutigen
aufgeregten Zeit beunruhigt, so ist es unseres Erachtens die selbstverständ-
liche Pflicht der Stadtverwaltung, unmittelbar nach der Kundgebung
von sich aus an die Presse mit einer aufklärenden, gegebenenfalls be-
ruhigenden Mitteilung heranzutreten, damit etwa auftretende Besorg-
nisse von vornherein hintangehalten werden können. Wenn nun schon
die Presse der Verwaltung diese Arbeit abnehmen will, weil sie
erfahrungsgemäß die nötige Initiative bei ihr vermissen muß, so ist
es geradezu ein Skandal, wenn auf die oben im einzelnen dargestellte
Weise die Herausgabe einer Nachricht unmöglich gemacht wird. In
Fällen wie dem geschilderten muß ein verantwortlicher Verwaltungs-
beamter selbst bei dringender Beschäftigung für die Presse zu sprechen
sein, im Falle der gänzlichen Unmöglichkeit aber (das kann vorkommen)
einem Ersuchen um kurze Benachrichtigung nachkommen. Daß die Ver-
waltung das nicht tut, ist umso bemerkenswerter, als sie bei anderen Ge-
legenheiten, deren Kenntnisnahme für die Oeffentlichkeit von gar
keiner oder von ganz untergeordneter Bedeutung ist, in fast aufdring-
licher Weise die Presse zu finden weiß. Wir werden gegebenenfalls
Gelegenheit haben, in den nächsten Tagen auf ähnliche Fälle zurückzu-
kommen, die mit aller Deutlichkeit dartun, daß eine grundlegende
Aenderung dieser Verhältnisse im Interesse der Bürgerschaft dringend
vonnöten ist. Wir müssen es in Zukunft ablehnen, uns auf eine bis-
her noch gelegentlich gepflogene Art und Weise Nachrichten wichtiger
kommunaler Art zu beschaffen, zu deren Herausgabe die Stadtver-
waltung von sich aus der Bürgerschaft gegenüber verpflichtet ist, und
die Verantwortung für die Folgen voll und ganz der Solinger
Stadtverwaltung überlassen. Wir bitten aber die Oeffentlichkeit, sich
an Hand der heutigen Darstellung, die bis zum äußerst möglichen
Zeitpunkt hinausgeschoben wurde, und an Hand demnächst folgender
Mitteilungen selbst ein Bild über die Unhaltbarkeit der jetzigen Zu-
stände zu bilden.

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Stadtarchiv Solingen: René Klaes
Stadtarchiv Solingen: René Klaes

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Stadtarchiv Solingen: RK (3. August 2023). 3. August 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 6. Juni 2026 von https://doi.org/10.58079/aeed


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