Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Stadt Solingen S 5883, Besprechungsprotokoll 28. März 1923
Besprechung innerhalb der Solinger Stadtverwaltung zur Durchführung und Finanzierung von Notstandsarbeiten.
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Besprechung am 28. März 1923 im Amtszimmer des Herrn Beigeorne-
ten [sic!] Baurat Schmidhäußler.
Unter dem Vorsitz des Herrn Oberbürgermeisters
Dicke sind anwesend die Herren Beigeordneter Baurat Schmidhäußler,
Beigeordneter Krenzer und Stadtverordneter Meyer.
Herr Beigeordneter Krenzer trägt vor, dass die
Pläne der auszuführenden Notstandsarbeiten – produktive Erwerb[-]
losenfürsorge zur Genehmigung der Regierung einzureichen seie[n.]
Zu den Gesamtkosten dieser Notstandsarbeiten seien nach den
Richtlinien 80 % Zuschuss seitens des Reiches zu leisten. In
den Richtlinien seien die Kredite bis auf weiters [sic!] nur bis zum
1. Juni 1923 vorgesehen, es sei aber darauf hingewirkt, dass der
Termin weit hinaus geschoben werde, weil sonst die Aufwendungen
für bis zum 1. Juni 1923 nicht fertigzustellende Projekte verge[b-]
lich gemacht worden sei.
Entlohnt werden die hiermit beschäftigten Arbei[-]
ter nach Tariflöhnen bei 8 stündiger Arbeitszeit oder der Arbei[ts-]
zeit, wie sie der Bauarbeitertarif festgelegt habe.
Für Deckung der Löhne kämen in Betracht:
der 2 ½ fache Betrag der Erwerbslosen-
Unterstützung (pro Tag und Arbeiter M[ark] 2700.- = M 6.750.[-]
Unterstützung aus der Rhein- und Ruhrhilfe
(pro Tag und Arbeiter) M 8.000.[-]
= M 15.550[.-]
Auf diese Weise müsse versucht werden, die Bauten des
Spar- und Bauvereins sowie des Beamten-Wohnungsbauvereins ferti[g]
zu stellen und das Bauprogramm für 1923 durchzuführen. Er empfe[h-]
le, 90 % Zuschüsse zu beantragen.
Für Erwerbslose betrage das Entgelt aus der Rhein- und
Ruhrhilfe bis zum Alter von
15 Jahren M 2.000.-
16 ‘‘ M 2.400.-
17 ‘‘ M 2.800.-
18 ‘‘ M 4.000.-
19 ‘‘ M 5.200.-
20 ‘‘ M 6.000.-
21 ‘‘ M 6.800.-
22 ‘‘ M 7.500.-
23 ‘‘ M 8.000.-
24 ‘‘ M 8.400.-
über 24 ‘‘ M 8.800.- pro Tag
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Für Frauen würden M 1.000.- als Hausstandsgeld und für jedes
Kind M 500.- gewährt.
Weibliche Personen erhielten 60 %
diejenigen mit eigenem Hausstand 70% der Unterstützung für männliche
Personen.Der städtische Zuschuss betrage bis zum Alter von
16 Jahren M 1.000.-
17 ‘‘ M 1.200.-
18 ‘‘ M 1.400.-
19 ‘‘ M 1.600.-
20 ‘‘ M 1.800.-
über 20 ‘‘ M 2.000.- pro Tag. Weibliche
Personen erhalten die Hälfte des Satzes des städtischen Zuschus-
ses. Kleider und Schuhe werden auf Antrag von der Stadt beschafft
und die Kosten in drei Raten an dem Entgelt gekürzt.
Geräte und Material müsse die Stadt stellen.
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Stadtarchiv Solingen: RK (28. März 2023). 28. März 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/aeec