Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 922 „Jagd- und Forstangelegenheiten“ 1878-1936
Im Antwortvermerk zum Schreiben Limbachs wird notiert, dass nur eine Waffe ohne gezogenem Lauf benutzt werden darf.
V[erfügung]
VI
Rev[ier] III. S[ie]gl[ar] den 10/1 22. [1923!]
1.) Antworten, Limbach benachricht., daß die französische
Behörde für Floberts mit gezogenem
Lauf keine Erlaubnis erteilt:
Zun dem beabsichtigten Zweck
muß es eine Waffe ohne gezogenen
Lauf sein.
2.) Z[u]d[en]A[kten] […]
[…]
L[ind]l[au]
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Stadtarchiv Troisdorf (10. Januar 2023). 10. Januar 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. September 2024 von https://doi.org/10.58079/aedl