Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 13. Januar 1923
Wegen der Besetzung des Ruhrgebiets durch französisches und belgisches Militär wird der 14. Januar 1923 zum amtlichen Trauertag erklärt.
Der deutsche Trauertag in Solingen.
-sn- Der Regierungspräsident hat den Städten gestern abend
telephonisch mitgeteilt:
Sonntag, 14. Januar, ist ein amtlicher Trauertag. Die
öffentlichen Gebäude sind in Reichs- und Landesfarben halbmast
zu flaggen. Theater und Lichtspiele sind zu schließen, sofern
nicht ein ernster Charakter der Vorstellungen gewährleistet ist.
Verboten sind öffentliche Tanzlustbarkeiten, Bälle und sonstige
Lustbarkeiten. Die Verlängerung der Polizeistunde ist aus-
geschlossen.
Die britische Besatzungsbehörde hat die Erlaubnis zum Halb-
mastflaggen auf den öffentlichen Gebäuden gegeben.
Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 13. Januar 1923
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen: RK (13. Januar 2023). 13. Januar 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 14. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/ae11