11. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 11. Januar 1923

Eine von den britischen Besatzern ausgestellte Bescheinigung verhindert die Beschlagnahmung des Kraftfahrzeugs bei der Durchfahrt französisch besetzter Gebiete.

       n.  Die Kraftwagenbesitzer werden von der Polizeiverwaltung
darauf hingewiesen, daß es zweckmäßig ist, sich für alle diejenigen
Wagen, die sich im französischen Aufmarsch- und dem neubesetzten
Gebiet bewegen müssen, beim britischen Kreisoffizier eine Be-
scheinigung ausstellen zu lassen, daß die Wagen aus dem altbesetz-
ten Gebiet stammen. Dadurch wird eine Beschlagnahme der
Wagen durch die Franzosen verhindert. Es handelt sich vor allen
Dingen um die Zufahrtsstraßen nach Düsseldorf und Essen,
während für den Verkehr mit den unmittelbar benachbarten
Städten des unbesetzten Gebietes (Remscheid usw.) keine Schwie-
rigkeiten zu erwarten sind.

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Stadtarchiv Solingen: RK (11. Januar 2023). 11. Januar 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 10. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/ae10