26. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. April 1923

„Die Sonderzuschläge für Beamte im besetzten Gebiet sind höchst ungerecht festgelegt. […] Die Beamten der Städte des oberen Kreises Solingen verlangen mit Recht die gleichen Zuschläge und Zulagen, die in den eng benachbarten Städten gegeben werden.“

                         Beamten-Sonderzulagen.
       Die „K[ölner] Z[eitung]“ meldet:
       Berlin, 25. April. Gestern nachmittag wurden die Verhand-
lungen im Reichsfinanzministerium über die örtlichen Sonderzulagen
für Beamte nach zweimonatiger Dauer abgeschlossen. Der Wirtschafts-
lage der verschiedenen Orte des Reichs entsprechend, sollen mit rück-
wirkender Kraft vom 1. März an als örtliche Sonderzulagen zu dem
gesetzlich festgelegten Grundgehalt und Ortszuschlag Sätze von 26 bis
624 v[on] H[undert] gewährt werden. Die höchsten Sätze erhalten die Orte im
besetzten Gebiet, wo für die örtlichen Sonderzulagen eine völlig neue
Einteilung der Orte erfolgt ist.
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       Die Sonderzuschläge für Beamte im besetzten Gebiet sind höchst
ungerecht festgelegt. So ist bisher für die Städte Düsseldorf, Ben-
rath, Hilden bis Ohligs ein Sonderzuschlag von 180 Prozent und
eine Ortszulage von 120 Prozent, aber für Ohligs, Solingen, Wald
usw. nur von 150 resp[ektive] 90 Prozent festgelegt worden. Die Beamten
der Städte des oberen Kreises Solingen verlangen mit Recht die
gleichen Zuschläge und Zulagen, die in den eng benachbarten Städten
gegeben werden. Wir werden in den nächsten Tagen auf die völlig
unzureichende Besoldung der Staatsbediensteten zurückkommen. Es ist
ein Skandal, daß diejenigen, die die Arbeit tun, mit Hungergehältern
und Hungerlöhnen abgespeist werden, während den reaktionären Be-
amten der höchsten Besoldungsgruppen für ihr Wühlen gegen die Re-
publik die Taschen gefüllt werden.


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Stadtarchiv Solingen: RK (26. April 2023). 26. April 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 16. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/ae7s