Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 12. Juli 1923
„In einer Zeit, wo sichtbar die Volkskraft bereits zermürbt ist, wäre ein Voranstellen der Erhaltung wirtschaftlicher Substanz vor die Erhaltung der Menschensubstanz nicht nur aus sittlichen und nationalen, sondern schließlich auch aus volkswirtschaftlichen Gründen sinnlos.“
Wirtschaftlicher Teil.
–
Zur Gehalts- und Lohn-Politik.
(Schluß.)
Kritische Betrachtungen von H. Norwig
II.
Zweifellos muß zugegeben werden, daß hinsichtlich des Auf-
baues der Tarife noch außerordentlich große Mängel bestehen.
Man muß berücksichtigen, daß der Abschluß von Tarifverträgen
für eine große Zahl von Arbeitnehmern in der Nachkriegszeit
erst erfolgte, und Erfahrungen nicht vorlagen, weiterhin aber
ist ein Unterschied beispielsweise zwischen den Tarifverträgen
für Angestellte und denen der Arbeiter zu machen. Im An-
gestelltenlager hat man sich stets gegen eine tarifliche Gleich-
macherei gewehrt und nach Wegen gesucht, die hier Abhilfe
schaffen können. Wir brauchen hier eine größere Differenzierung
zwischen den einzelnen Leistungsgruppen. Die besonderen Be-
mühungen des Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes
gehen dahin, zunächst einmal durchzusetzen, daß sich für die
angestellten Kaufleute genaue Tätigkeitsbegriffe herausbilden.
Es ist beispielsweise ein Unding, daß ein 18- oder 19jähriger
Handlungsgehilfe sich als Buchhalter ausgeben kann. Es kann
sich hierbei nur um einen Buchhaltungsgehilfen oder bestenfalls
einen zweiten oder Konto-Korrent-Buchhalter handeln. Aber
auch hier muß festgestellt werden, daß bei Einführung von
Verbesserungen und Neuerungen oftmals erhebliche Schwierig-
keiten gemacht werden. Der Remscheider Industrie und dem
Bergischen Großhandelsverein liegen seit über 1 ½ Jahren dies-
bezügliche Neuerungsvorschläge vor, ohne daß es bisher gelang,
zu einem endgültigen Ergebnis zu kommen. In Solingen hat der
Ausschuß für Erwerbslosenfürsorge, der paritätisch zusammen-
gesetzt ist, trotz wiederholtem Protest der Angestellten be-
schlossen, die E. L. F. so zu staffeln, daß zwischen Arbeitern und
Angestellten und auch innerhalb der beiden Gruppen inbezug
auf die Leistung keinerlei Unterschied zu machen sei, obwohl
die Richtlinien der vorgesetzten Stellen anders lauten. Hier
haben wir ein krasses Beispiel der Gleichmacherei.
III.
In der Tages- und Fachpresse ist bereits über die soziale
Belastung der Wirtschaft viel geschrieben worden. Im Juniheft
der Zeitschrift „Der Kaufmann in Wirtschaft und Recht“ (Han-
seatische Verlagsanstalt A.-G. Hamburg) nimmt Dr. Jahn sehr
ausführlich zu dieser Frage Stellung. Seine Untersuchungen
stellt er vom Standpunkt des Einzelbetriebes und der Gesamt-
wirtschaft an, nimmt Stellung zu der Demobilmachungsgesetz-
gebung, den Mehrarbeiten durch die Außenhandelskontrolle, zu
der Ausdehnung der Lohnbüros und der Steuerdurchführung und
geht über zu den vielen in den Gewerkschaften, Arbeitgeber-
verbänden, Syndikaten, Unternehmerverbänden mit wirtschafts-
politischen Zwecken, Kartellen und Preiskonventionen, wie auch
im Bankwesen tätigen Kräften. Das Ergebnis seiner Unter-
suchungen faßt er dahin zusammen,
„daß die soziale Belastung der deutschen Wirtschaft auto-
matisch viel geringer würde, wenn es gelänge, eine Währungs-
stabilisierung zu erreichen. Dann könnte durchaus die not-
wendige soziale Gesetzgebung durchgeführt werden, ohne die
Wirtschaftlichkeit der Betriebe zu gefährden, oder, gesehen
vom Standpunkt der Volkswirtschaft aus, was bei stabiler
Währung am sogenannten unproduktiven, aber unvermeidlichem
Apparat übrig bliebe, könnte von dem Ertrag der Gesamt-
produktion durchaus gespeist werden. Wir dürfen bei der
Untersuchung der sozialen Belastung unserer Wirtschaft nicht
vergessen, daß Deutschland vor dem Kriege ein stehendes
Heer unterhalten hat, das mehr als eine halbe Million Men-
schen der „produktiven“ Tätigkeit entzog. Stellt man das
in Rechnung, so ist selbst heute der durch staatliche und so-
ziale Organisation in Bewegung gesetzte Apparat nicht so
erheblich größer als vor dem Kriege.
Will man die Formel von dem Vorrang der Wirtschafts-
oder Sozialpolitik, wie sie heute von Arbeitgeberseite und
von der durch sie mit vielem Geschick beeinflußten Meinung
der Wissenschaftler und des Mittelstandes vertreten wird, in
einem zutreffenden Sinne aufrecht erhalten, so kann man
höchstens sagen: Wirtschaftspolitik im Sinne einer Herbeifüh-
rung der Währungsgesundung hat einen Vorrang vor aller
Sozialpolitik, weil eine gesunde Währung ohne weiteres ein
Einschrumpfen des aufgeblühten sozialistischen Organisations-
wesens zur Folge hätte. Es ist aber unlogisch, den Abbau der
Sozialpolitik etwa als Mittel für die Herbeiführung einer sta-
bilen Währung anzusehen.
Von dieser allein haltbaren Auslegung abgesehen, muß im
übrigen unbedingt der Vorrang der Sozialpolitik vor der Wirt-
schaftspolitik gegeben werden. In einer Zeit, wo sichtbar die
Volkskraft bereits zermürbt ist, wäre ein Voranstellen der
Erhaltung wirtschaftlicher Substanz vor die Erhaltung der
Menschensubstanz nicht nur aus sittlichen und nationalen, son-
dern schließlich auch aus volkswirtschaftlichen Gründen sinn-
los. Es ist völlig verfehlt, zu glauben, daß einem Volk die
Erhaltung seiner wirtschaftlichen Substanz über alles gehen
müsse, wenn unser Volk nämlich nicht dadurch, daß es auch
einmal vorübergehend von der wirtschaftlichen Substanz lebt,
die menschlichen Kräfte bewahrt, dann wird, auch wenn die
außenpolitischen Voraussetzungen gegeben sind, ein neuer Auf-
schwung unserer nationalen Wirtschaft unmöglich.“
Mit diesen Ausführungen ist auch das widerlegt, was Profes-
sor Herkner in seinen fast überall zur Debatte stehenden Artikeln
sagt.
* * *
Auflösung von Abkürzungen:
E.L.F. = Erwerbslosenfürsorge
A.-G. = Aktiengesellschaft
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Stadtarchiv Solingen: RK (12. Juli 2023). 12. Juli 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/ae7m