24. Januar 1923

mehrseitiges Dokument  – bitte hier klicken
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 2028, Protokoll 24. Januar 1923 zur Sitzung von Vertretern der Städte des oberen Kreises Solingen zum Thema der Armenfürsorge

Geldentwertung im Januar 1923: Vertreter der Stadtverwaltungen des oberen Kreises Solingen besprechen u. a. die Erhöhung der Sätze für Unterstützungsempfänger. Auf ein einheitliches Vorgehen kann sich nicht geeinigt werden, da die Höhscheider Stadtverordneten beschlossen haben, höhere Geldbeträge auszuzahlen.

-Seite 1-

Betr[ifft] Einheitliche Armenpflege in den Städten des oberen Kreises Solingen.

Anwesend:

für Solingen:
   Beigeordneter Schaal als Vorsitzender,
   Oberstadtsekr[etär] Fink als Schriftführer,
   Arnz, Flesche und Gerresheim,
für Gräfrath
   Beigeordneter Ohliger
   Oberstadtsekretär Krudup,
für Höhscheid
   Oberstadtsekretär Jentsch,
   Allendorf, Geffgen und Frau Stader,
für Ohligs
   Stadtsekretär Esser,
   Reuber,
für Wald
   Bürgermeister Seynsche,
   Oberstadtsekretär Freese,
   Forst und Rahm.

                – – – – – – – –

            Tagesordnung:
Antrag auf außergewöhnliche Erhöhung
der Barspende.

                – – – – – – – –

1. Abschrift den Unterstützungsämtern
     zu Gräfrath, Höhscheid, Ohligs und
     Wald zur gef[ä]l[ligen] Kenntnisnahme über-
     sandt.

2. Z[u] d[en] A[kten],

                   S[olingen], 29/1. 23.
                         In Vertretung
                   Der Beigeordnete:
                     [Unterschriften]

Zusatz für Höhscheid:
       Unter Bezug auf den Beschluß
   N[umer]o II bitte ich um Vorlage der
   vom Ausschuß gewünschten
   Nachweisung in der nächsten
   Sitzung.


                        Niederschrift
    der Verhandlung des Ausschusses am
    24. Januar 1923 im Stadthaus zu Solin-
    gen.
I. Im Hinblick auf die seit Januar einge-
    tretene Geldentwertung ist in der Sit-
    zung des Sonderausschusses zu Solingen
    vom 18. Januar beantragt worden, die
    Barspende außergewöhnlich um 50 v[on] H[undert]
    sofort zu erhöhen. Inzwischen sind die
    Löhne der Kollektivvertragsarbeiter im
    Solinger Bezirk um 60 v. H. heraufge-
    setzt worden. Demzufolge steigt gemäß
    den bestehenden Grundsätzen die Barspende
    der Armenpflege vom 1. Februar um 45 v.
    H. und beträgt für
    a) eine alleinstehende Person  11610 M[ark]
    b) das Familienhaupt                       9200 M
    c) jedes weitere Familienmit-
         glied                                                     6520 M
    monatlich.
    Wird dem eingangs erwähnten Antrag statt-
    gegeben, so steigen die Sätze zunächst
    auf 12010 M, 9610 M und 6750 M und vom
    1. Februar auf 17410 M, 13930 M und
    9790 M. Aus einer der Versammlung vor-
    liegenden Nachweisung über die Unter-
    stützungssätze in den Städten Barmen,
    Elberfeld und Remscheid ergibt sich,
    daß die vorstehend zuletzt angegebenen
    Sätze über die Leistung der angeführ-
    ten Städte, wo keine Wohnungsmiete und

-Seite 2-

    Sachleistungen nur im geringen Maße gewährt werden, weit hinausgehen.       
           Nach Ansicht der Vertreter der Stadtverwaltungen zu Solingen, Wald
    und Gräfrath kann dem Antrage des Sonderausschusses zu Solingen im vollen
    Umfange nicht entsprochen werden, weil die Städte, an die auf allen Gebie-
    ten der sozialen Fürsorge außergewöhnliche Ansprüche gestellt werden, nicht
    in der Lage sind, die erforderlichen Mittel aufzubringen und die Unterstüt-
    zungssätze in Barmen, Elberfeld und Remscheid nicht wesentlich überschrit-
    ten werden dürfen. Der gleichen Ansicht ist die Mehrheit der Versammlung.
    Auch wird darauf hingewiesen, daß in der Folge die Bezüge der Kriegsbe-
    schädigten und -hinterbliebenen nicht schritthalten würden und mancher Ar-
    beiter und Angestellte, die nach den niedrigsten Sätzen der Lohnabkommen
    bezahlt werden, ein geringeres Einkommen haben würden als Unterstützungs-
    empfänger. Soweit könne die Armenpflege nicht gehen.
           Der Notlage der Unterstützungsberechtigten muß jedoch in dieser schwe-
    ren Zeit im weitgehensten Maße abgeholfen werden. Nach eingehender Erwägung
    aller Umstände einigt sich die Versammlung auf folgende Vorschläge an die
    örtlichen Ausschüsse:
            In Abweichung von den bisherigen Grundsätzen wird
    1. der jeweilige Hundertsatz der Lohnerhöhungen wieder ungekürzt für die
        Berechnung der Barspende zugrunde gelegt,
    2. die dem letzten Lohnaufschlag = 60 v. H. folgende Spendenerhöhung wird
        rückwirkend vom 16. Januar bewilligt. Demnach beträgt die Barspende für
    a) eine alleinstehende Person                     12 820 M monatl[ich],
    b) das Familienhaupt                                       10 260 M      “                  ,                               
    c) jedes weitere Familienmitglied               7 200 M      “                  ,

II. Nach Mitteilung des Bürgermeisters zu Höhscheid vom heutigen Tage hat die
     Stadtverordneten-Versammlung beschlossen, die Bemessung der Barspende den
     Preisen für den notwendigen Lebensmittelbedarf anzupassen. Obschon damit
     der Grundsatz des gemeinsamen Handelns aufgegeben wird, sollen Vertreter
     der Gemeinde Höhscheid an den gemeinsamen Beratungen weiter teilnehmen.
              Die Vertreter der anderen Gemeinden können den Beschluß, der ohne Füh-
     lungnahme mit diesem Ausschuß gefaßt worden ist, nicht billigen. Sie hal-
     ten eine Klärung des Gemeinschaftsverhältnisses mit Höhscheid für notwendig.
     Für eine Änderung der Unterstützungsgrundsätze, die sich im allgemeinen be-
     währt haben, besteht keine Neigung.
              Auf Vorschlag des Vorsitzenden erklärt sich schließlich der Ausschuß

-Seite 3-

      damit einverstanden, daß in der nächsten Sitzung eine Prüfung der ver-
      schiedenen Unterstützungsgrundsätze stattfindet, um festzustellen, wel-
      ches Schema den Vorzug verdient, Höhscheid soll ersucht werden, die jetzi-
      gen Aufwendungen der Armenpflege im ganzen und im einzelnen zahlenmäßig
      nachzuweisen.

III. Um eine Ermäßigung der Beerdigungskosten, welche für die ärmere Bevölke-
      rung unerschwinglich geworden sind, zu erzielen, werden von verschiede-
      nen Firmen sogenannte Leih- und Sparsärge angeboten. Die Besichtigung
      eines solchen Sarges bei einem Kölner Unternehmer hat ergeben, daß die
      Haltbarkeit des Sarges und die volle Wahrung der Pietät in Zweifel ge-
      zogen werden müssen.
              Der Ausschuß beschließt, die Angelegenheit im Auge zu behalten und
       weitere Angebote abzuwarten.           
                 
                                                                              [Unterschrift]          
                                                                              Beigeordneter.

1.   An die Unterstützungsämter in Gräfrath, Höhscheid, Ohligs und Wald.
                    
            Betr[ifft] Einheitliche Armenpflege im oberen Kreise Solingen.
                                                              ———–
         
              Die Löhne nach dem Kollektivvertrag sind am 5. d[es] M[ona]ts um durch-
      schnittlich 72,5 v. H. erhöht worden. Demnach beträgt die Barspende
      vom 16. d. Mts. für
      a) eine alleinstehende Person                 22 100 M monatlich,
      b) das Familienhaupt                                   17 700 M       “              ,
      c) jedes weitere Familienmitglied        12 400 M       “              ,

2. Z[u] d[en] A[kten]

                                                           S[olingen], 10/2. 23.
                                                                In Vertretung
                                                              Der Beigeordnete:
                                                                [Unterschriften]

 

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen: RK (24. Januar 2023). 24. Januar 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/ae70